Wartezeiten Kassenpatienten 2027: Folgen des Spargesetzes
Das Wichtigste in Kürze
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist seit dem 30. Juli 2026 in Kraft, die meisten Kürzungen greifen ab dem 1. Januar 2027. Allein in Arzt- und Psychotherapiepraxen sollen im kommenden Jahr rund drei Milliarden Euro eingespart werden. Nach Berechnung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) sind dadurch rund 46 Millionen Behandlungsfälle nicht mehr finanziert. Für gesetzlich Versicherte heißt das: voraussichtlich längere Wartezeiten, weniger Sprechstunden, höhere Zuzahlungen und ein geringerer Zuschuss beim Zahnersatz. Gleichzeitig wächst für Praxen die wirtschaftliche Bedeutung von Privatpatienten, deren Behandlung nicht unter die neuen Budgetgrenzen fällt.
Was ist das GKV-Spargesetz – und wo steht es?
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) ist das große Finanzpaket der Bundesregierung, mit dem steigende Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung gebremst werden sollen. Es entlastet die Krankenkassen 2027 nach Medienberichten um rund 18,8 Milliarden Euro.
Der Gesetzgebungsprozess ist abgeschlossen:
- 29. April 2026: Beschluss im Bundeskabinett
- 10. Juli 2026: Verabschiedung im Bundestag; der Bundesrat rief den Vermittlungsausschuss nicht an
- 28. Juli 2026: Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 228)
- 30. Juli 2026: Inkrafttreten in weiten Teilen
- 1. Januar 2027: Start der meisten Kürzungen in der ambulanten Versorgung
Einige Details sind noch offen. Wie stark etwa bestimmte Leistungen in der Radiologie oder die Katarakt-Operation abgewertet werden, muss der Bewertungsausschuss bis 31. März 2027 festlegen. Andere Punkte, etwa die Überprüfung des Hautkrebsscreenings, liegen beim Gemeinsamen Bundesausschuss.
Warum Praxen ab 2027 weniger Termine anbieten werden
Der Kern des Gesetzes ist eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik: Die Vergütung der Ärzte darf nicht stärker steigen als die Grundlohnrate, also die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der Krankenkassen. Für 2027 bis 2029 wird diese Obergrenze sogar zusätzlich um einen Prozentpunkt abgesenkt. Weil Personal, Miete, Geräte und Digitalisierung weiter teurer werden, wächst die Lücke zwischen Kosten und Honorar.
Das Ende der „freien“ Leistungen
Bisher wurden viele Leistungen extrabudgetär bezahlt. Das bedeutet: Jede erbrachte Leistung wurde zum festen Preis vergütet, egal wie viele Patienten kamen. Dazu gehörten ambulante Operationen, Früherkennungsuntersuchungen und Psychotherapie. Ab 2027 wandern diese Leistungen bis auf wenige Ausnahmen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), das gedeckelte Budget der Praxen. Ausgenommen bleiben laut KBV unter anderem Dialyse-Sachleistungen, kinder- und jugendpsychiatrische Leistungen und die Substitutionsbehandlung.
Die Folge: Ist das Budget eines Quartals ausgeschöpft, wird jede weitere Behandlung nur noch anteilig oder gar nicht mehr bezahlt. Mehrarbeit geht zulasten der Praxis.
Wegfall der Terminservice-Vergütung
Besonders spürbar für Patienten ist das Aus der sogenannten TSVG-Vergütung. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz hatte ab 2019 Anreize geschaffen, damit Praxen zusätzliche Termine anbieten. Ab 2027 entfallen:
- Extrabudgetäre Bezahlung und Zuschläge für Patienten, die über die Terminservicestelle 116117 vermittelt wurden
- Vergütung für den Hausarztvermittlungsfall, wenn der Hausarzt einen dringenden Facharzttermin organisiert
- Extrabudgetäre Bezahlung der offenen Sprechstunde, also Behandlungen ohne vorherige Terminvereinbarung
Allein dieser Posten bedeutet für die Praxen laut KBV einen Honorarverlust von 1,64 Milliarden Euro pro Jahr. Für Fachärzte rechnet die KBV im Schnitt mit 29.937 Euro weniger je Arzt und Jahr, für Haus- und Kinderärzte mit 2.403 Euro.
Weitere gestrichene Zuschläge
Hinzu kommen weitere Kürzungen, die alle ab 2027 gelten:
| Maßnahme | Betroffene | Erwarteter Verlust je Arzt/Jahr (KBV) |
|---|---|---|
| Streichung ePA-Vergütung (Befüllung und Aktualisierung) | alle | 7.465 Euro |
| Wegfall extrabudgetärer Vergütung (OPs, Vorsorge, Psychotherapie) | alle | 3.629 Euro |
| Streichung Kurzzeittherapie-Zuschläge | Psychotherapeuten | 3.656 Euro |
| Keine volle Vergütung Haus- und Kinderärzte | Haus- und Kinderärzte | 3.084 Euro |
| Streichung Beratung Organ- und Gewebespende | Ärzte | 1.949 Euro |
| Streichung Hygienezuschläge | alle | 716 Euro |
Quelle: KBV PraxisInfo „Auswirkungen des Spargesetzes“, Oktober 2026. Durchschnittswerte, je nach Fachgruppe und Praxis stark unterschiedlich.
KBV-Chef Andreas Gassen hat angekündigt, dass sich das Terminangebot dem Geld anpassen werde. Im Oktober 2026 sprach er davon, dass durch die Kürzungen mehr als 50 Millionen Termine weggefallen seien. Die KBV unterstützt Praxen inzwischen mit Informationsmaterial dabei, ihr Leistungsangebot an die Einnahmen anzupassen.
Welche Nachteile auf Kassenpatienten zukommen
Das Gesetz trifft Versicherte auf zwei Wegen: mittelbar über das schrumpfende Terminangebot in den Praxen und unmittelbar über höhere Eigenbeteiligungen und gestrichene Leistungen.
1. Längere Wartezeiten auf Arzttermine
Die Wartezeiten waren schon vor dem Spargesetz ein Problem. Nach einer Versichertenbefragung, die das Bundesgesundheitsministerium auf eine Anfrage im Bundestag nannte, warteten gesetzlich Versicherte 2024 im Schnitt 42 Tage auf einen Facharzttermin, sofern sie nicht am selben Tag drankamen. 2019 waren es noch 33 Tage.
Ab 2027 dürfte sich diese Entwicklung verschärfen. Die KBV nennt längere Wartezeiten ausdrücklich als Folge für Patienten. Praxen müssen die Mindestsprechstundenzeit von 25 Stunden pro Woche bei vollem Versorgungsauftrag einhalten. Darüber hinaus besteht laut KBV aber keine unbegrenzte Leistungspflicht gegenüber GKV-Patienten. Viele Praxen dürften sich deshalb künftig stärker an dieser Untergrenze orientieren.
Besonders betroffen sind voraussichtlich:
- Patienten ohne Hausarzt-Vermittlung oder 116117-Termin, weil die Anreize für zusätzliche Termine wegfallen
- Neupatienten, denn es wird nach KBV-Einschätzung noch schwieriger, einen neuen Arzt oder Psychotherapeuten zu finden
- Menschen, die eine Psychotherapie suchen, weil die bisherige extrabudgetäre Vergütung und die Kurzzeittherapie-Zuschläge entfallen
- Patienten für ambulante Operationen, etwa bei Augen- oder Orthopädieeingriffen, die künftig dem Budget unterliegen
2. Weniger Zeit im Sprechzimmer
Wenn Praxen pro Fall weniger Geld erhalten, wird auch die Zeit pro Patient knapper. Patienteninformationen von Ärzteverbänden kündigen neben längeren Wartezeiten ausdrücklich weniger Zeit für persönliche Gespräche und Beratung an.
3. Höhere Zuzahlungen ab 1. Januar 2027
Die gesetzlichen Zuzahlungen waren seit 2004 praktisch unverändert. Ab 2027 steigen sie um rund 50 Prozent:
| Leistung | Bis 2026 | Ab 1. Januar 2027 |
|---|---|---|
| Arzneimittel je Packung | 5 bis 10 Euro | 7,50 bis 15 Euro |
| Krankenhaus und Reha je Tag | 10 Euro | 15 Euro |
| Heilmittel (z. B. Physiotherapie) | 10 % + 10 Euro je Verordnung | 10 % + 15 Euro je Verordnung |
| Hilfsmittel und Fahrkosten | 5 bis 10 Euro | 7,50 bis 15 Euro |
Die Belastungsgrenze bleibt unverändert: Niemand muss mehr als 2 Prozent seiner jährlichen Bruttoeinnahmen zuzahlen, chronisch Kranke höchstens 1 Prozent. Kinder unter 18 Jahren bleiben befreit. Weil die Grenze nun schneller erreicht ist, lohnt es sich, ab Januar alle Quittungen zu sammeln.
4. Weniger Zuschuss beim Zahnersatz
Der Festzuschuss der Krankenkasse für Kronen, Brücken und Prothesen sinkt ab Januar 2027 von 60 auf 50 Prozent der Regelversorgung. Mit lückenlosem Bonusheft gibt es nach fünf Jahren 60 statt 70 Prozent, nach zehn Jahren 65 statt 75 Prozent. Wer ohnehin Zahnersatz braucht, sollte jetzt mit Praxis und Kasse klären, ob die Behandlung noch zu den alten Konditionen genehmigt werden kann.
Gerade beim Zahnersatz wird die Lücke zwischen Kassenleistung und tatsächlicher Rechnung damit größer. Ob eine Zahnzusatzversicherung diese Lücke in Ihrem Fall wirtschaftlich schließt, klärt ein unverbindlicher Tarifvergleich von Verticus in wenigen Minuten.
5. Gestrichene Leistungen und neue Hürden
Einige Einschnitte gelten bereits seit dem 30. Juli 2026:
- Homöopathie und Anthroposophika: Sie sind aus dem Leistungskatalog gestrichen und ab 2027 auch keine freiwillige Satzungsleistung der Kassen mehr. Ärzte können sie nur noch privat verordnen.
- Cannabisblüten: Sie werden nicht mehr zulasten der GKV verordnet. Betroffene Patienten müssen auf andere Präparate umgestellt werden.
- Rabattverträge für patentgeschützte Arzneimittel: Krankenkassen können für bestimmte Wirkstoffgruppen Rabattverträge schließen. Das kann bedeuten, dass laufende Therapien auf ein anderes Präparat umgestellt werden.
Weitere Änderungen folgen später. Ab 1. April 2027 wird für bestimmte Eingriffe ein verpflichtendes Zweitmeinungsverfahren eingeführt. Die KBV befürchtet, dass Operationen sich verzögern, weil Zweitgutachter fehlen. Ab 2028 kommt die Teilarbeitsunfähigkeit, und ebenfalls ab 2028 wird die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern ohne Kinder unter zwölf Jahren eingeschränkt.
6. Beitragserhöhungen ohne Vorwarnung
Bis zum Sommer musste jede Krankenkasse ihre Mitglieder vor einer Erhöhung des Zusatzbeitrags anschreiben. Diese Informationspflicht hat das Spargesetz gestrichen. Versicherte sollten deshalb im Dezember selbst prüfen, ob ihre Kasse teurer wird. Bei einer Erhöhung zum 1. Januar besteht ein Sonderkündigungsrecht bis zum 31. Januar 2027.
Privat versichert: Warum Praxen stärker auf Privatpatienten angewiesen sein werden
Die Budgetgrenzen des Spargesetzes gelten nur für die gesetzliche Krankenversicherung. Privatpatienten werden weiterhin nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Für sie gibt es keine Mengenbegrenzung und keine Deckelung nach Grundlohnrate. Damit verschiebt sich das wirtschaftliche Gewicht in den Praxen weiter.
Was Privatpatienten heute schon zur Praxisfinanzierung beitragen
Das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) berechnet jährlich den sogenannten Mehrumsatz. Gemeint ist das Geld, das Praxen fehlen würde, wenn Privatversicherte zu GKV-Bedingungen behandelt würden. Nach dem Jahresbericht 2026 mit Daten für 2024 gilt:
- 8,76 Milliarden Euro Mehrumsatz entfallen auf die ambulant-ärztliche Versorgung
- 21,8 Prozent der Einnahmen in diesem Bereich stammen von Privatversicherten, obwohl sie nur 10,5 Prozent der Bevölkerung ausmachen
- 82.171 Euro beträgt der Mehrumsatz je Arztpraxis im Durchschnitt, nach 73.839 Euro im Vorjahr
In einer früheren WIP-Befragung gaben 70 Prozent der Ärzte an, dass Honorare von Privatpatienten wichtig für den Betrieb ihrer Praxis sind. Zur Einordnung: Das WIP ist das Forschungsinstitut des PKV-Verbands. Die Zahlen sind eine Interessenposition, beruhen aber auf nachvollziehbaren Berechnungen.
Warum sich die Abhängigkeit 2027 verstärkt
Rechnet man die KBV-Zahlen gegen, wird die Dimension deutlich. Ein Facharzt verliert durch den Wegfall der TSVG-Vergütung im Schnitt rund 30.000 Euro im Jahr, ein Dermatologe könnte beim kompletten Wegfall des Hautkrebsscreenings weitere 43.324 Euro verlieren. Der PKV-Mehrumsatz von durchschnittlich über 80.000 Euro je Praxis wird damit zu einem noch wichtigeren Stabilitätsfaktor.
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns hat das offen ausgesprochen: Unter den neuen Rahmenbedingungen bleibe Praxen nur die Rationierung von Leistungen und der Ausbau von Privatleistungen. Darunter fallen auch Selbstzahlerleistungen für Kassenpatienten, etwa individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) oder Homöopathie, die nur noch privat verordnet werden kann.
Was das für die Terminvergabe bedeutet
Schon heute gibt es Hinweise, dass Privatpatienten schneller an Termine kommen:
| Studie | Gesetzlich versichert | Privat versichert |
|---|---|---|
| Fachzentrum Finanzen, Online-Termine (Okt./Nov. 2025, 25.971 Ärzte) | 49,1 Tage | 29,7 Tage |
| RWI / Cornell University, Testanrufe (Daten vor TSVG) | 25 Tage | 12 Tage |
In der Untersuchung des Fachzentrums Finanzen boten nur 43,5 Prozent der Fachärzte überhaupt einen online buchbaren Termin für gesetzlich Versicherte an. Die Unterschiede waren in der Neurologie und Urologie am größten. Einschränkend gilt: Die Studie stammt von einem Versicherungsmakler, betrachtet nur Online-Termine und leitet ausdrücklich keinen ursächlichen Zusammenhang ab. Die RWI-Studie zeigte aber bereits früher, dass die Unterschiede dort am größten sind, wo auch die Vergütungsunterschiede am größten sind.
Die Schlussfolgerung liegt nahe: Wenn die Kassenvergütung ab 2027 gedeckelt wird und die GOÄ-Vergütung unverändert bleibt, steigt der wirtschaftliche Anreiz, freie Kapazitäten bevorzugt Privatpatienten anzubieten. Das ist eine Prognose, kein amtlich belegter Effekt. Sie folgt aber unmittelbar aus der Logik des Gesetzes, die die KBV selbst als „Versorgung nach Kassenlage“ beschreibt.
Privat versichert: Vorteile – und neue Hürden beim Wechsel
Für viele gesetzlich Versicherte stellt sich damit die Frage, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) sinnvoll ist. Zu den typischen Privatpatienten-Vorteilen zählen schnellere Termine, freie Arztwahl ohne Budgetgrenzen, vertraglich garantierte Leistungen, die der Gesetzgeber nicht kürzen kann, und je nach Tarif höhere Erstattungen bei Zahnersatz.
Doch das Spargesetz erschwert genau diesen Wechsel. Angestellte können nur in die PKV, wenn ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) liegt. Diese steigt 2027 außerordentlich stark:
| Wert | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| Versicherungspflichtgrenze (JAEG) pro Jahr | rund 77.400 Euro | 84.150 Euro |
| Beitragsbemessungsgrenze pro Monat | 5.812,50 Euro | 6.375 Euro |
Neben der regulären Lohnanpassung enthält der Wert eine zusätzliche Sonderanhebung um 3.600 Euro. Die endgültigen Beträge legt die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 fest, der der Bundesrat noch zustimmen muss; das gilt als Formsache. Wer bereits privat versichert ist, behält nach den Regelungen zum Bestandsschutz seinen Status.
Konkret bedeutet das: Wer 2026 knapp über der Grenze verdient, kann 2027 wieder darunter fallen und damit die Wechselmöglichkeit verlieren. Ob Ihr Einkommen 2027 noch für einen Wechsel reicht und welcher Zeitpunkt für Sie sinnvoll ist, prüft Verticus unverbindlich anhand Ihrer Gehaltsdaten.
Wichtig ist auch: Die PKV ist nicht für jeden die bessere Wahl. Beiträge richten sich nach Alter und Gesundheitszustand, Familienangehörige werden nicht beitragsfrei mitversichert, und eine Rückkehr in die GKV ist später oft schwierig. Für gesetzlich Versicherte, die nicht wechseln können oder wollen, sind private Zusatzversicherungen eine Alternative, etwa für Zahnersatz oder ambulante Leistungen.
Was Kassenpatienten jetzt tun können
- Zahnersatz klären: Laufende oder geplante Versorgungen möglichst noch 2026 genehmigen lassen und das Bonusheft prüfen.
- Zuzahlungen dokumentieren: Ab Januar alle Belege sammeln und bei Erreichen der Belastungsgrenze die Befreiung beantragen.
- Zusatzbeitrag prüfen: Im Dezember den neuen Satz der eigenen Kasse nachsehen und gegebenenfalls bis 31. Januar 2027 wechseln.
- Termine früh planen: Vorsorge, Kontrollen und Facharzttermine mit Vorlauf vereinbaren und bei Dringlichkeit die 116117 nutzen.
- Eigene Absicherung prüfen: Einkommen mit der JAEG 2027 abgleichen und Zusatzversicherungen vergleichen.
Fazit: Weniger Versorgung nach Kassenlage, mehr Gewicht für Privatpatienten
Das Spargesetz stabilisiert die Kassenfinanzen auf Kosten der ambulanten Versorgung. Für gesetzlich Versicherte bedeutet 2027 voraussichtlich längere Wartezeiten, weniger Sprechstundenangebot, höhere Zuzahlungen und weniger Zuschuss beim Zahnersatz. Praxen werden ihr Angebot an das gedeckelte Budget anpassen und gleichzeitig stärker auf die Einnahmen aus der Behandlung von Privatpatienten setzen, die schon heute mehr als ein Fünftel der ambulanten Einnahmen ausmachen.
Wer seine Versorgung nicht allein vom Budget der Krankenkasse abhängig machen will, sollte jetzt handeln, solange die Bedingungen von 2026 noch gelten. Verticus prüft kostenlos und unverbindlich, ob für Sie ein Wechsel in die PKV vor der Anhebung der Versicherungspflichtgrenze möglich ist oder welche Zusatzversicherung Ihre persönlichen Lücken ab 2027 am besten schließt.
Häufige Fragen zum Spargesetz und zu Wartezeiten
Müssen Kassenpatienten ab 2027 länger auf Arzttermine warten?
Voraussichtlich ja. Die KBV rechnet damit, dass rund 46 Millionen Behandlungsfälle nicht mehr finanziert werden und Praxen ihr Terminangebot reduzieren. Besonders die Anreize für zusätzliche Termine über die 116117 und die offene Sprechstunde fallen ab 1. Januar 2027 weg.
Ab wann gelten die Kürzungen in den Arztpraxen?
Die meisten ab 1. Januar 2027. Das Gesetz ist seit 30. Juli 2026 in Kraft, einige Regeln wie der Wegfall von Homöopathie und Cannabisblüten aus dem Leistungskatalog galten sofort. Die Absenkung bestimmter EBM-Bewertungen folgt ab Juli 2027, die Teilarbeitsunfähigkeit ab 2028.
Wie hoch sind die Zuzahlungen für Medikamente ab 2027?
7,50 bis 15 Euro je Packung statt bisher 5 bis 10 Euro. Grundsätzlich gilt weiter: 10 Prozent des Abgabepreises, aber innerhalb dieser Spanne. Die Belastungsgrenze von 2 Prozent des Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke 1 Prozent, bleibt bestehen.
Werden Privatpatienten durch das Spargesetz bevorzugt?
Das Gesetz regelt das nicht direkt, schafft aber stärkere Anreize. Die Budgetdeckelung betrifft nur die GKV, Privatpatienten werden weiter nach GOÄ ohne Mengenbegrenzung abgerechnet. Studien zeigen schon heute kürzere Wartezeiten für Privatversicherte, der Abstand dürfte mit der Budgetierung eher wachsen.
Kann ich 2027 noch in die private Krankenversicherung wechseln?
Nur wenn Ihr Jahresgehalt über 84.150 Euro liegt (Wert laut Rechengrößen-Verordnung 2027, Zustimmung des Bundesrats ausstehend). Selbstständige und Beamte sind von der Versicherungspflichtgrenze nicht betroffen. Wer bereits privat versichert ist, bleibt es.
Was ändert sich beim Zahnersatz?
Der Kassenzuschuss sinkt von 60 auf 50 Prozent der Regelversorgung. Mit Bonusheft sind es künftig 60 Prozent nach fünf und 65 Prozent nach zehn Jahren. Wer Zahnersatz plant, sollte Heil- und Kostenplan möglichst noch 2026 genehmigen lassen.
Muss meine Krankenkasse mich über eine Beitragserhöhung informieren?
Nein, nicht mehr. Das Spargesetz hat die Pflicht gestrichen, Mitglieder vor einer Erhöhung des Zusatzbeitrags anzuschreiben. Das Sonderkündigungsrecht bleibt aber bestehen, bei einer Erhöhung zum 1. Januar bis zum 31. Januar 2027.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Versicherungs- oder Finanzberatung. Stand: 29. Oktober 2026.
Quellen
- KBV PraxisInfo: Auswirkungen des Spargesetzes – Das bedeuten die Kürzungen für Praxen (PDF)
- KBV PraxisNachrichten: Spargesetz tritt in Kraft – Das sind die Auswirkungen für Praxen (30.07.2026)
- KBV PraxisNachrichten: Gleich tut’s weh – KBV verstärkt Aufklärung (15.10.2026)
- KBV PraxisNachrichten: Gassen – Wir werden das Leistungsangebot dem Geld anpassen (09.07.2026)
- Deutsches Ärzteblatt: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft – was sich für Praxen ändert
- Deutsches Ärzteblatt: Bundeskabinett beschließt GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
- Deutsches Ärzteblatt: Wartezeit auf Facharzttermine 2024
- KV Baden-Württemberg: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – Wissenswertes
- Apotheke Adhoc: Bundesrat lässt Spargesetz passieren
- Nexvyra: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 228)
- Berliner Zeitung: Ab Januar 2027 – Was gesetzlich Versicherte bis Jahresende erledigen sollten (12.10.2026)
- ZDFheute: Kassenärzte erwarten deutlich längere Termin-Wartezeit 2027 (20.10.2026)
- medi-Verbund: GKV-Patienteninformation (PDF)
- ZWP online: KVB und KZVB kritisieren Warkens Spargesetz
- WIP-Newsletter April 2026: Mehrumsatz der Privatversicherten – Jahresbericht 2026 (PDF)
- PKV-Verband: Privatversicherte spielen wichtige Rolle für die Stabilität der Arztpraxen
- PKV-Verband: Stellungnahme zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027
- zm online: GKV-Versicherte haben schlechteren Zugang zu online buchbaren Facharztterminen
- Apotheke Adhoc: Terminvergabe – GKV-Patienten benachteiligt
- zm online: RWI-Studie – Privatpatienten erhalten schneller einen Termin beim Facharzt