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verticus Finanzmanagement AG

Regeln, Begriffe und Leistungen einfach erklärt

PKV verstehen

Verständliche Beiträge zu Tarifen, Leistungen, Gesundheitsfragen, rechtlichen Grundlagen und typischen Begriffen der privaten Krankenversicherung.

Was möchten Sie über die PKV wissen?

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Primärarzt

Was bedeutet Primärarzt? Der Begriff Primärarzt beschreibt in der Regel die erste ärztliche Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten. Gemeint ist meist der Hausarzt oder die Hausärztin, die Beschwerden zunächst einordnet, behandelt und bei Bedarf an Fachärzte überweist. In der gesetzlichen…

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Welche Gehaltsbestandteile zählen beim Wechsel in die PKV zur Jahresarbeitsentgeltgrenze

Das Wichtigste in Kürze Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, liegt 2026 bei 77.400 Euro brutto im Jahr (allgemeine JAEG) beziehungsweise bei 69.750 Euro für die besondere JAEG. Zur JAEG zählt nur das regelmäßige Arbeitsentgelt: das laufende Grundgehalt sowie einmalige…

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Solidarprinzip

Das Solidarprinzip bedeutet, dass die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung eine Solidargemeinschaft bilden. Die Beiträge richten sich grundsätzlich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, während Versicherte bei Bedarf die vorgesehenen Leistungen erhalten. So tragen Stärkere und Gesündere das System mit.

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Beschwerdequote

Die Beschwerdequote beschreibt, wie viele Beschwerden im Verhältnis zu einer Bezugsgröße anfallen, etwa zum Vertragsbestand eines Versicherers. Im Versicherungsbereich gibt es dafür keine einheitliche gesetzliche Definition. Deshalb ist wichtig, immer zu prüfen, welche Beschwerden gezählt wurden und wie die Quote berechnet ist.

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Anzeigepflichtverletzung

Eine Anzeigepflichtverletzung liegt vor, wenn jemand beim Abschluss einer Versicherung gefahrerhebliche Umstände nicht, unvollständig oder falsch angibt, obwohl der Versicherer danach in Textform gefragt hat. Das kann dazu führen, dass der Versicherer vom Vertrag zurücktritt, kündigt, ihn ändert oder unter Umständen nicht leisten muss.

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PKV mit psychischer Vorerkrankung: Ihre Chancen

pkv-psychische-vorerkrankung-onepagerDas Wichtigste in Kürze Eine psychische Vorerkrankung erschwert die Aufnahme in die private Krankenversicherung, macht sie aber nicht unmöglich. Versicherer prüfen Diagnosen wie Depression, Angststörung oder Burnout besonders genau und blicken dabei oft bis zu zehn Jahre zurück. Am Ende…

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Arbeitgeberzuschuss PKV 2027: Das ändert sich

Das Wichtigste in Kürze Der Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung steigt 2027 an – mit Sicherheit durch eine gesetzlich bereits fest verankerte Sonderanhebung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) um 300 Euro monatlich, wahrscheinlich zusätzlich durch die reguläre jährliche Anpassung der Rechengrößen. Grundlage ist…

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Auslandskrankenversicherung

Eine Auslandskrankenversicherung ist eine private Krankenversicherung für medizinische Behandlungen im Ausland. Sie soll Kosten absichern, die die gesetzliche oder bestehende private Krankenversicherung dort nicht oder nicht vollständig übernimmt. Besonders wichtig ist sie, weil der Schutz im Ausland je nach Land, Aufenthaltsdauer und Vertrag stark begrenzt sein kann.

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Solidaritätsprinzip vs. Äquivalenzprinzip: GKV & PKV

Das Wichtigste in Kürze Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV) beruhen auf zwei grundverschiedenen Finanzierungslogiken. In der GKV gilt das Solidaritätsprinzip: Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen, nicht nach dem individuellen Krankheitsrisiko, und Ehepartner sowie Kinder…

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Maklervollmacht

Eine Maklervollmacht ist die Erlaubnis eines Kunden, dass ein Versicherungsmakler ihn gegenüber Versicherern vertreten darf. Je nach Inhalt kann der Makler dann zum Beispiel Auskünfte einholen, Unterlagen empfangen oder Erklärungen im Namen des Kunden abgeben. Welche Befugnisse genau gelten, ergibt sich aus der konkreten Vollmacht.

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Zusatzbeitrag

Der Zusatzbeitrag ist ein weiterer Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung neben dem allgemeinen Beitragssatz. Er wird von jeder Krankenkasse als einkommensabhängiger, kassenindividueller Beitrag festgelegt. Beschäftigte tragen ihn grundsätzlich nicht allein, sondern zusammen mit dem Arbeitgeber.

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Notlagentarif

Der Notlagentarif ist ein gesetzlich geregelter Tarif in der privaten Krankenversicherung für Versicherte mit Beitragsrückständen. Er gilt nicht als normaler Vollschutz, sondern sichert nur einen eingeschränkten Leistungsumfang, vor allem bei akuten Erkrankungen, Schmerzen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft.

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Beratungsprotokoll

Ein Beratungsprotokoll ist die schriftliche Dokumentation einer Versicherungsberatung. Darin wird festgehalten, welche Wünsche und Bedürfnisse der Kunde geäußert hat, welche Empfehlung der Vermittler gegeben hat und aus welchen Gründen. Es dient vor allem der Nachvollziehbarkeit und kann im Streitfall wichtig sein.

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Musterbedingungen

Musterbedingungen sind standardisierte Formulierungs- und Regelungsvorschläge für Versicherungsverträge. In der privaten Krankenversicherung dienen sie häufig als Grundlage für die Allgemeinen Versicherungsbedingungen eines Tarifs, sind aber für Unternehmen nicht automatisch verbindlich. Entscheidend ist immer, welche Bedingungen tatsächlich im eigenen Vertrag vereinbart wurden.

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Versicherungsschein

Der Versicherungsschein ist das Dokument, mit dem ein Versicherer den geschlossenen Versicherungsvertrag bestätigt. Er enthält wichtige Angaben zum Vertrag, etwa zum Versicherungsnehmer, zum versicherten Risiko, zum Beginn des Versicherungsschutzes und zu den vereinbarten Leistungen. Im Alltag wird er oft auch als Police bezeichnet.

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Abschlusskosten

Abschlusskosten sind Kosten, die beim Zustandekommen eines Versicherungsvertrags entstehen, etwa für Beratung, Antrag, Vermittlung und Vertragsbearbeitung. Sie fallen besonders bei Lebens-, Renten- oder privaten Krankenversicherungen ins Gewicht und können die Leistungen oder den Rückkaufswert in den ersten Jahren spürbar beeinflussen.

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Verwaltungskosten

Verwaltungskosten sind Ausgaben, die für die Organisation und Abwicklung eines Unternehmens oder einer Versicherung anfallen. Dazu gehören etwa Kosten für Personal, IT, Verwaltung, Kundenservice oder Vertragsbearbeitung. Sie sind keine direkten Leistungen an Versicherte, beeinflussen aber die Wirtschaftlichkeit eines Tarifs oder Anbieters.

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Arbeitgeberzuschuss

Der Arbeitgeberzuschuss ist ein finanzieller Beitrag des Arbeitgebers zu bestimmten Aufwendungen der Beschäftigten, zum Beispiel zur Kranken- und Pflegeversicherung. Besonders wichtig ist er bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern, weil der Arbeitgeber sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Versicherungsbeiträgen beteiligt.

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RfB-Quote

Die RfB-Quote beschreibt in der privaten Krankenversicherung das Verhältnis der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu den verdienten Beiträgen. Sie zeigt vereinfacht, wie groß der finanzielle Spielraum eines Versicherers für Rückerstattungen und Entlastungen der Versicherten ist. Die Kennzahl allein sagt jedoch noch nichts Sicheres über künftige Beitragsentwicklungen aus.

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Restkostenversicherung

Eine Restkostenversicherung ist eine private Krankenversicherung, die nur den Teil der Krankheitskosten absichert, der nach einer anderen Absicherung noch offen bleibt. Sie wird vor allem im Zusammenhang mit der Beihilfe für Beamte genutzt. Die Versicherung ergänzt also eine vorhandene Teilabsicherung, statt den gesamten Versicherungsschutz allein zu tragen.

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Altersrückstellung

Altersrückstellungen sind finanzielle Rücklagen, die private Krankenversicherer während der Vertragslaufzeit aufbauen. Sie sollen dazu beitragen, dass die Beiträge im Alter nicht allein wegen steigender Gesundheitskosten stark ansteigen. Das Geld gehört dabei nicht frei dem Versicherten, sondern ist an den Versicherungsvertrag gebunden.

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Beitragsentlastungstarif

Ein Beitragsentlastungstarif ist ein Zusatzbaustein in der privaten Krankenversicherung. Versicherte zahlen dabei zunächst einen zusätzlichen Beitrag, um ihren Krankenversicherungsbeitrag im vereinbarten Alter oder ab Rentenbeginn dauerhaft zu senken. Er soll helfen, die Beiträge im Ruhestand besser planbar zu machen.

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