Zum Inhalt springen
verticus Finanzmanagement AG

Privatpatient vs. Kassenpatient: Was verdient der Arzt wirklich?

Privatpatient vs. Kassenpatient: Wie hoch ist das Arzthonorar 2026? Der Beitrag zeigt die Unterschiede zwischen GOÄ und EBM, erklärt Rechenbeispiele und ordnet Wartezeiten sowie die GOÄ-Reform ein.

Privatpatient vs. Kassenpatient: Was verdient der Arzt wirklich?

Das Wichtigste in Kürze

Ja, Ärzte verdienen an Privatpatienten im Durchschnitt deutlich mehr als an Kassenpatienten. Niedergelassene Praxen erzielen laut PKV-Verband 21,8 Prozent ihrer Einnahmen mit Privatversicherten, obwohl diese nur 10,5 Prozent der Versicherten stellen. Der Grund liegt in zwei unterschiedlichen Gebührenordnungen: Die GOÄ vergütet jede Einzelleistung, der EBM der gesetzlichen Kassen arbeitet beim Hausarzt vor allem mit Quartalspauschalen. Beim einzelnen Arztbesuch ist der Unterschied oft überschaubar. Er wächst aber mit jedem weiteren Termin, und bei bestimmten chronisch Kranken kann die Kassenvergütung sogar höher ausfallen.

Die Frage nach dem Arzthonorar klingt nach Neid-Debatte, ist aber für Angestellte, die zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung abwägen, durchaus praktisch relevant. Sie erklärt, warum Privatpatienten oft schneller einen Facharzttermin bekommen, warum die Politik gerade wieder über das duale System streitet und was sich mit der geplanten GOÄ-Reform ändern könnte. Dieser Artikel rechnet die Unterschiede mit den Werten von 2026 konkret durch.

GOÄ vs. EBM: Zwei Gebührenordnungen, zwei Logiken

Wer den Unterschied beim Honorar verstehen will, muss die beiden Abrechnungssysteme kennen. Sie funktionieren grundlegend verschieden.

Der EBM: Punkte, Orientierungswert und Pauschalen

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist die Gebührenordnung für gesetzlich Versicherte. Jede Leistung hat dort eine Punktzahl. Diese wird mit dem sogenannten Orientierungswert multipliziert, der jährlich zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband verhandelt wird. Für 2026 haben sich beide Seiten auf ein Plus von 2,8 Prozent geeinigt. Der Orientierungswert liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 12,7404 Cent je Punkt, vorher waren es 12,3934 Cent.

Entscheidend ist die Struktur: Beim Hausarzt rechnet der EBM vor allem über die Versichertenpauschale ab. Das ist ein fester Betrag pro Patient und Quartal, der alle üblichen Kontakte in diesem Zeitraum abdeckt. Ob der Patient einmal oder viermal kommt, ändert an dieser Pauschale nichts.

Die GOÄ: Einzelleistung mal Steigerungsfaktor

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gilt für Privatpatienten, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler. Das Honorar ergibt sich aus drei Faktoren: Punktzahl der Leistung, Punktwert und Steigerungsfaktor. Der Punktwert ist in § 5 GOÄ festgeschrieben und beträgt 5,82873 Cent.

Der Steigerungsfaktor erlaubt es dem Arzt, Schwierigkeit und Zeitaufwand zu berücksichtigen. Üblich ist der Rahmen vom 1,0- bis 3,5-Fachen. Für persönliche ärztliche Leistungen liegt der sogenannte Schwellenwert beim 2,3-Fachen. Bis dahin muss der Arzt nichts begründen. Für technische Leistungen liegt der Schwellenwert beim 1,8-Fachen, für Laborleistungen beim 1,15-Fachen. In der Praxis rechnen viele Ärzte ärztliche Leistungen standardmäßig zum 2,3-fachen Satz ab. Und anders als im EBM wird jeder Besuch einzeln berechnet.

Merkmal EBM (Kassenpatient) GOÄ (Privatpatient)
Punktwert 2026 12,7404 Cent 5,82873 Cent
Anpassung jährlich verhandelt seit 1996 unverändert
Hausarzt-Abrechnung überwiegend Quartalspauschale jede Einzelleistung
Steigerungsfaktor keiner meist bis 2,3-fach ohne Begründung
Mengenbegrenzung beim Facharzt Budget kein Budget

Der niedrigere GOÄ-Punktwert täuscht übrigens: Die Punktzahlen der beiden Systeme sind nicht vergleichbar. Aussagekräftig ist nur der Euro-Betrag, der am Ende auf der Rechnung steht.

Rechenbeispiel 1: Infekt beim Hausarzt

Ein 40-jähriger Angestellter geht mit einem grippalen Infekt zum Hausarzt. Der Arzt berät ihn und untersucht ihn symptombezogen.

Als Kassenpatient: Die Praxis rechnet die Versichertenpauschale für 19- bis 54-Jährige ab. Sie ist im EBM mit 114 Punkten bewertet. Mit dem Orientierungswert 2026 ergibt das 114 × 12,7404 Cent = 14,52 Euro. Hinzu kommt eine Vorhaltepauschale, deren Höhe von bestimmten Praxiskriterien abhängt. Die Pauschale gilt für das ganze Quartal.

Als Privatpatient: Die Praxis berechnet eine Beratung (GOÄ-Nr. 1) und eine symptombezogene Untersuchung (GOÄ-Nr. 5). Beide kosten zum 2,3-fachen Satz jeweils 10,72 Euro, zusammen also 21,44 Euro pro Besuch.

Beim ersten Besuch liegt der Unterschied damit bei rund 7 Euro. Spannend wird es, wenn der Patient im selben Quartal wiederkommt, etwa zur Kontrolle oder weil der Infekt nicht abklingt:

Besuche im Quartal Kassenpatient (Pauschale) Privatpatient (GOÄ 2,3-fach) Faktor
1 14,52 € 21,44 € 1,5
2 14,52 € 42,88 € 3,0
3 14,52 € 64,32 € 4,4

Kassenseite ohne Vorhaltepauschale. Eigene Berechnung auf Basis von EBM und GOÄ.

Die Schere öffnet sich mit jedem weiteren Kontakt. Beim Kassenpatienten ist jeder Folgebesuch für die Praxis im Grunde unbezahlte Arbeit, weil die Pauschale bereits abgerechnet ist. Beim Privatpatienten bringt jeder Folgebesuch erneut Honorar.

Rechenbeispiel 2: Der Chroniker, bei dem die Kasse mehr zahlt

Dass Privatpatienten immer lukrativer sind, stimmt so pauschal nicht. Das zeigt ein Fall, den der EBM seit Kurzem gesondert regelt.

Seit dem 1. Juli 2026 gibt es für Hausärzte die neue Versorgungspauschale (GOP 03100). Sie ist für Patienten zwischen 18 und 74 Jahren gedacht, die an genau einer chronischen Erkrankung ohne intensiven Betreuungsaufwand leiden und dafür nur ein verschreibungspflichtiges Medikament einnehmen. Ein typisches Beispiel wäre ein gut eingestellter Bluthochdruck.

Die Pauschale bündelt Versichertenpauschale, Chronikerpauschale und den Zuschlag für den Medikationsplan und deckt die Behandlung für zwei Quartale ab. Für 55- bis 75-Jährige ist sie mit 403 Punkten bewertet, das sind 51,34 Euro im Jahr 2026. Zusätzlich setzt die Kassenärztliche Vereinigung eine neue Vorhaltepauschale von 22,81 Euro zu.

Für einen 60-jährigen Patienten mit Bluthochdruck ergibt sich damit folgender Vergleich über ein halbes Jahr:

Szenario (zwei Quartale) Kassenpatient Privatpatient
2 kurze Kontrollen (Nr. 1 + Nr. 5) 74,15 € 42,88 €
2 ausführliche Gespräche (Nr. 3 + Nr. 5) 74,15 € 61,66 €
4 ausführliche Gespräche (Nr. 3 + Nr. 5) 74,15 € 123,32 €

GOÄ-Nr. 3 (eingehende Beratung) zum 2,3-fachen Satz: 20,11 €. Laborleistungen in beiden Systemen ausgeklammert. Eigene Berechnung.

Bei stabilen Chronikern mit wenigen Kontakten verdient die Hausarztpraxis am Kassenpatienten also mehr. Erst wenn der Patient häufig und ausführlich betreut wird, zieht die Privatabrechnung vorbei. Der Grund ist wieder die Systematik: Die Pauschale bezahlt die Betreuung unabhängig davon, wie oft der Patient tatsächlich kommt.

Warum der Unterschied beim Facharzt größer ist

Beim Hausarzt hat sich die Lage für Kassenpatienten zuletzt verbessert. Seit dem 1. Oktober 2025 sind hausärztliche Leistungen weitgehend entbudgetiert. Nach über 30 Jahren Budgetierung werden damit nahezu alle hausärztlichen Untersuchungen und Behandlungen in voller Höhe vergütet. Ausgenommen sind allerdings Leistungen wie Sonographien oder kleinere chirurgische Eingriffe, die weiterhin aus einem begrenzten Topf bezahlt und gegebenenfalls nur anteilig vergütet werden.

Für Fachärzte gilt die Budgetierung grundsätzlich weiter. Budgetierung bedeutet: Überschreitet eine Praxis ihr Leistungsvolumen im Quartal, erhält sie für die zusätzlichen Leistungen nicht mehr den vollen Preis. Für Privatpatienten gibt es kein solches Budget. Für einen Orthopäden, Hautarzt oder Kardiologen ist ein zusätzlicher Privatpatient deshalb wirtschaftlich besonders attraktiv, wenn das Kassenbudget im Quartal bereits ausgeschöpft ist.

Der PKV-Verband erklärt die Mehreinnahmen selbst damit, dass es bei der Behandlung von Privatpatienten weniger Beschränkungen und meist höhere Honorare gibt als bei Kassenpatienten.

Die Gesamtzahlen: Rund 82.000 Euro Mehrumsatz pro Praxis

Wie groß der Unterschied im Durchschnitt ist, berechnet jährlich das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP). Der sogenannte Mehrumsatz ist der Betrag, den Leistungserbringer zusätzlich erhalten, weil Privatversicherte zu anderen Konditionen behandelt werden, als wenn dieselben Personen gesetzlich versichert wären.

Für das Jahr 2024 kommt das WIP auf folgende Werte:

  • Gesamt: 15,52 Milliarden Euro Mehrumsatz im Gesundheitswesen
  • Ambulant-ärztliche Versorgung: 8,76 Milliarden Euro, ein Plus von rund 9,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr
  • Pro Arztpraxis: durchschnittlich mehr als 82.000 Euro im Jahr
  • Einnahmenanteil: 21,8 Prozent der Praxiseinnahmen bei 10,5 Prozent Versichertenanteil

Rechnet man die beiden letzten Werte grob auf den Kopf um, bringt ein Privatpatient einer Arztpraxis im Schnitt etwa das 2,4-Fache eines Kassenpatienten ein. Diese Überschlagsrechnung ist allerdings nicht bereinigt: Sie berücksichtigt weder Unterschiede im Alter noch in der Häufigkeit der Arztbesuche.

Wichtig zur Einordnung: Das WIP ist das Forschungsinstitut der privaten Krankenversicherer. Die Zahlen sind methodisch nachvollziehbar, dienen aber auch der politischen Argumentation für das duale System.

Folgen für Patienten: Wartezeiten und Terminvergabe

Die unterschiedliche Vergütung hat spürbare Folgen im Praxisalltag, vor allem bei der Terminvergabe beim Facharzt.

Eine Datenanalyse des Versicherungsexperten Dieter Homburg hat im Herbst 2025 die online buchbaren Termine von fast 26.000 Ärzten aus neun Fachrichtungen auf der Plattform Doctolib ausgewertet. Nur 43,5 Prozent der Praxen hatten überhaupt mindestens einen Termin für gesetzlich Versicherte freigeschaltet. Wo Termine für beide Gruppen verfügbar waren, warteten Privatversicherte im Schnitt knapp 30 Tage, Kassenpatienten 49 Tage.

Eine frühere Analyse des „Spiegel“ auf Basis von knapp 24.000 Doctolib-Terminen kam zu einem ähnlichen Ergebnis. In vielen Facharztgruppen waren die Wartezeiten für Kassenpatienten etwa doppelt so lang, bei Lungenärzten sogar drei- bis viermal so lang. Nur bei Kieferorthopäden und Kinderärzten waren die Wartezeiten vergleichbar.

Beim Hausarzt und im Notfall spielt der Versicherungsstatus dagegen kaum eine Rolle. Der Vorteil der Privatversicherung zeigt sich vor allem bei planbaren Facharztterminen.

Genau dieses Thema hat die Politik gerade erreicht. Bundeskanzler Friedrich Merz sagte am 21. September 2026, in der Bevölkerung habe sich der Eindruck verfestigt, dass Privatversicherte sofort jede Leistung bekommen, während gesetzlich Versicherte Wochen und Monate warten müssen. Er nannte das ein Gerechtigkeitsproblem. Ein Regierungssprecher stellte danach klar, dass keine grundsätzliche Änderung am bestehenden System geplant sei. Konkrete Maßnahmen sind bislang nicht beschlossen.

Für Angestellte, die einen Wechsel in die PKV erwägen, ist der schnellere Terminzugang oft ein wichtiges Argument. Ob er in Ihrem Fall die höheren Beiträge im Alter und die langfristige Bindung an das System aufwiegt, lässt sich in einer unverbindlichen Prüfung bei Verticus anhand Ihrer konkreten Situation klären.

GOÄ-Reform ab 2028: Was sich ändern könnte

Die GOÄ stammt in ihrer Grundstruktur aus dem Jahr 1982, der Punktwert wurde zuletzt 1996 angepasst. Seit Jahren arbeiten Bundesärztekammer (BÄK) und PKV-Verband an einer Neufassung, der sogenannten GOÄneu.

Der Stand des Verfahrens

Im Juli 2026 haben BÄK und PKV-Verband dem Bundesgesundheitsministerium eine aktualisierte Fassung ihres gemeinsamen Entwurfs übermittelt. Das Ministerium bereitet auf dieser Grundlage einen Referentenentwurf vor. Beide Organisationen halten ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2028 für erreichbar.

Beschlossen ist die Reform damit noch nicht. Die GOÄ ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung, der der Bundesrat zustimmen muss. Offen sind noch der Referentenentwurf, die Ressortabstimmung, der Kabinettsbeschluss und die Zustimmung der Länderkammer. Bis dahin wird unverändert nach der geltenden GOÄ abgerechnet.

Was der Entwurf vorsieht

Nach dem aktuellen Entwurf soll die sprechende Medizin aufgewertet und technische Leistungen abgewertet werden. Den Steigerungsfaktor in der heutigen Form soll es nicht mehr geben. Stattdessen sind feste Gebührensätze und Zuschläge geplant.

Wie stark sich das auf die Honorare auswirkt, zeigt ein Beispiel aus dem Entwurf. Eine persönliche Beratung unter zehn Minuten soll künftig 14,11 Euro bringen. Heute sind es für die Beratung nach Nr. 1 zum 2,3-fachen Satz 10,72 Euro. Für jede vollendete zehn Minuten Beratung sind 21,21 Euro vorgesehen.

Insgesamt haben BÄK und PKV vereinbart, dass das GOÄ-Ausgabevolumen in den ersten drei Jahren nach Einführung stufenweise um bis zu 13,2 Prozent steigen soll. Nach dem Inkrafttreten ist eine dreijährige Monitoringphase vorgesehen.

Was das für Versicherte bedeutet

Der Honorarabstand zwischen Privat- und Kassenpatient dürfte mit der Reform eher wachsen als schrumpfen, zumindest bei Gesprächsleistungen. Für Privatversicherte heißt das: Die Leistungsausgaben der Versicherer steigen, was sich mittelfristig in den Beiträgen niederschlagen kann. Umgekehrt ist der Vorsprung der PKV über die Jahre real geschrumpft, weil der GOÄ-Punktwert seit 1996 eingefroren ist, während der EBM-Orientierungswert jedes Jahr steigt.

Wer gerade vor der Entscheidung für oder gegen die PKV steht, sollte die mögliche Beitragsentwicklung nach der GOÄ-Reform in die Kalkulation einbeziehen. Welche Tarife hier stabil aufgestellt sind, kann Verticus für Sie vergleichen.

Was „mehr verdienen“ tatsächlich bedeutet

Bei allen Zahlen gilt: Umsatz ist nicht gleich Gewinn. Privatrechnungen verursachen zusätzlichen Aufwand. Viele Praxen beauftragen dafür private Abrechnungsstellen gegen Gebühr. Hinzu kommen Rückfragen der Versicherer, Erstattungsstreitigkeiten und gelegentlich Zahlungsausfälle, weil der Patient die Rechnung zunächst selbst begleicht. Die Kassenabrechnung läuft dagegen gebündelt über die Kassenärztliche Vereinigung.

Trotzdem bleibt das Ergebnis eindeutig: Für die meisten Praxen sind Privatpatienten wirtschaftlich wichtig, oft entscheidend für die Finanzierung von Personal und Geräten.

Fazit: Meist mehr, aber nicht immer

Ein Arzt verdient an einem Privatpatienten im Durchschnitt etwa das Doppelte bis Dreifache dessen, was er an einem Kassenpatienten verdient. Beim einzelnen Hausarztbesuch ist der Unterschied mit rund 21 Euro gegenüber knapp 15 Euro überschaubar. Er wächst aber mit jedem weiteren Termin im Quartal und ist beim budgetierten Facharzt besonders groß. Bei stabilen Chronikern mit wenigen Kontakten kann die neue Versorgungspauschale der Kassen dagegen sogar mehr einbringen.

Für Angestellte, die zwischen GKV und PKV abwägen, ist die Honorarfrage vor allem ein Hinweis auf den Terminzugang, nicht auf die Qualität der Behandlung. Ob schnellere Facharzttermine und das Leistungsversprechen der PKV in Ihrem Fall die langfristigen Beitragsrisiken rechtfertigen, hängt von Einkommen, Familienplanung und Gesundheitszustand ab. Verticus prüft das für Sie unverbindlich und zeigt Ihnen, welcher Weg zu Ihrer Situation passt.

Häufige Fragen (FAQ)

Verdient ein Arzt an Privatpatienten mehr als an Kassenpatienten?
Ja, im Durchschnitt deutlich. Privatversicherte stellen rund 10,5 Prozent der Versicherten, sorgen aber für 21,8 Prozent der Einnahmen niedergelassener Ärzte. Beim einzelnen Besuch fällt der Unterschied jedoch oft kleiner aus als vermutet.

Was ist der Unterschied zwischen GOÄ und EBM?
Die GOÄ vergütet jede Einzelleistung, der EBM arbeitet beim Hausarzt überwiegend mit Quartalspauschalen. Die GOÄ gilt für Privatpatienten und erlaubt Steigerungsfaktoren bis zum 2,3-Fachen ohne Begründung. Der EBM gilt für Kassenpatienten und hat einen jährlich verhandelten Punktwert.

Wie viel bekommt ein Hausarzt für einen Kassenpatienten pro Quartal?
Für einen Erwachsenen zwischen 19 und 54 Jahren sind es 14,52 Euro Versichertenpauschale im Jahr 2026. Hinzu kommt eine Vorhaltepauschale, deren Höhe von Praxiskriterien abhängt. Die Pauschale deckt alle üblichen Kontakte im Quartal ab.

Gibt es Fälle, in denen Kassenpatienten für den Arzt lukrativer sind?
Ja. Seit Juli 2026 erhalten Hausärzte für bestimmte stabile Chroniker eine Versorgungspauschale von 51,34 Euro plus 22,81 Euro Vorhaltepauschale für zwei Quartale. Bei wenigen, kurzen Kontakten liegt das über dem, was eine Privatabrechnung einbringen würde.

Warum bekommen Privatpatienten schneller einen Facharzttermin?
Vor allem wegen der Vergütung ohne Budget. Fachärzte erhalten für Kassenleistungen oberhalb ihres Budgets nicht mehr den vollen Preis, bei Privatpatienten gibt es keine solche Grenze. Online warteten Privatversicherte laut einer Analyse aus dem Herbst 2025 im Schnitt knapp 30 Tage, Kassenpatienten 49 Tage.

Wann kommt die neue GOÄ?
Frühestens zum 1. Januar 2028. Bundesärztekammer und PKV-Verband halten diesen Termin für erreichbar, verbindlich ist er aber nicht. Das Bundesgesundheitsministerium muss erst einen Referentenentwurf vorlegen, danach sind Kabinett und Bundesrat gefragt.

Werden Privatpatienten medizinisch besser behandelt?
Nicht grundsätzlich. Die Unterschiede betreffen vor allem den Terminzugang und einzelne Leistungen, nicht die ärztliche Sorgfalt. In der Notfallversorgung entscheidet allein die medizinische Dringlichkeit.


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Versicherungs- oder Finanzberatung. Alle Honorarbeispiele sind vereinfachte eigene Berechnungen auf Basis von EBM und GOÄ (Stand September 2026); regionale Abweichungen und weitere abrechenbare Leistungen sind möglich.

Quellen

Inhaltlich verantwortlich für diesen Beitrag

Adresse

Aline Hiller

Lindenstraße 17

72657 Altenriet

Rechtliches