Maklervollmacht
Eine Maklervollmacht ist die Erlaubnis eines Kunden, dass ein Versicherungsmakler ihn gegenüber Versicherern vertreten darf. Je nach Inhalt kann der Makler dann zum Beispiel Auskünfte einholen, Unterlagen empfangen oder Erklärungen im Namen des Kunden abgeben. Welche Befugnisse genau gelten, ergibt sich aus der konkreten Vollmacht.
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