Wörterbuch

WISSEN VERSTÄNDLICH ERKLÄRT

Versicherungsbegriffe einfach erklärt

Fachbegriffe aus Krankenversicherung, Vorsorge und Finanzthemen – verständlich, fundiert und mit Quellen erklärt.

A

Analogabrechnung

Eine Analogabrechnung liegt vor, wenn eine ärztliche oder zahnärztliche Leistung über eine vergleichbare Gebührenziffer berechnet wird, weil es dafür keine eigene Position im Gebührenverzeichnis gibt. Das ist vor allem bei Rechnungen nach GOÄ oder GOZ relevant. Die gewählte Vergleichsziffer muss nachvollziehbar passen und auf der Rechnung erkennbar sein.

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B

Beitragsentlastungstarif

Ein Beitragsentlastungstarif ist ein Zusatzbaustein in der privaten Krankenversicherung. Versicherte zahlen dabei zunächst einen zusätzlichen Beitrag, um ihren Krankenversicherungsbeitrag im vereinbarten Alter oder ab Rentenbeginn dauerhaft zu senken. Er soll helfen, die Beiträge im Ruhestand besser planbar zu machen.

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Beitragsgarantie

Eine Beitragsgarantie bedeutet, dass ein Versicherer zusagt, einen Beitrag für einen bestimmten Zeitraum nicht zu erhöhen. Sie kann sich auf einzelne Tarife, Vertragsphasen oder Produkte beziehen. Wie weit die Garantie reicht, steht immer in den konkreten Versicherungsbedingungen.

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H

Honorarvereinbarung

Eine Honorarvereinbarung ist eine vertragliche Abrede über die Vergütung für eine Leistung, etwa für eine Beratung, Behandlung oder Vermittlung. Sie legt fest, wofür ein Honorar gezahlt wird, in welcher Höhe es anfällt und wann es fällig ist. Für Verbraucher ist wichtig, den Inhalt, die Kosten und mögliche Folgen genau zu prüfen.

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K

Kontrahierungszwang

Kontrahierungszwang bedeutet, dass ein Unternehmen einen Vertrag in bestimmten Fällen nicht frei ablehnen darf. In der Versicherungswirtschaft gilt das nur, wenn Gesetz oder verbindliche Regeln eine Annahmepflicht vorsehen. Für Verbraucher ist das vor allem bei besonders wichtigem Grundschutz relevant.

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O

Ombudsmann PKV

Der Ombudsmann PKV ist eine unabhängige Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen privat Krankenversicherten und privaten Kranken- oder Pflegeversicherungsunternehmen. Er prüft Beschwerden außergerichtlich und kann je nach Fall eine Empfehlung aussprechen oder verbindlich entscheiden.

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Originalrechnung

Eine Originalrechnung ist die erstmals ausgestellte, unveränderte Rechnung eines Leistungserbringers, zum Beispiel eines Arztes, Krankenhauses oder Sanitätshauses. In der Krankenversicherung wird sie oft als Nachweis benötigt, damit erstattungsfähige Kosten geprüft und bezahlt werden können.

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P

Policierung

Policierung bezeichnet in der Versicherungswirtschaft den Vorgang, bei dem ein Versicherungsantrag geprüft, angenommen und als Versicherungspolice beziehungsweise Versicherungsschein dokumentiert wird. Erst mit der Policierung liegen die Vertragsunterlagen in der endgültigen Form vor.

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