So einfach geht es zu
Ihrem persönlichen Angebot

Bei der privaten Krankenversicherung können Sie sich den Versicherungsschutz aussuchen,
der zu Ihnen passt.

So einfach geht’s:

1

Variante 1 – der Zeitsparer

Sie beantworten einige Fragen zum Mindestumfang Ihrer neuen Krankenversicherung und geben so die grobe Richtung vor.

  • So können wir uns ideal auf Schritt 2 vorbereiten.
  • Wir prüfen den Markt und klären danach offene Fragen.
  • Bequem per Telefon, WhatsApp oder Online-Konferenz.
ODER
2

Variante 2 – ohne Dateneingabe

Sie nehmen direkt Kontakt auf und wir sprechen. Im persönlichen Austausch finden wir die richtige Lösung für Sie.

Direkt Kontakt aufnehmen

So oder so gilt: Garantiert keine Adresseingabe erforderlich.
Datensammeln überlassen wir anderen.*

* Für ein erstes Kennenlernen brauchen wir Ihre Adresse nicht. Geht es später an die Erstellung von konkreten Angeboten, kommen wir leider nicht daran vorbei.

Wie ist Ihr Berufsstatus?

Für jede Berufsgruppe sind andere Tarife empfehlenswert.

Wir sind gerne persönlich für Sie da.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter - telefonisch, per E-Mail oder im persönlichen Gespräch.

  • Persönliche BeratungIndividuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt
  • Unabhängig & objektivAuswahl aus dem gesamten Markt
  • Schnell erreichbarWir sind für Sie da
  • Digital oder persönlichSo, wie es für Sie am besten passt
Sven Obran
Verlässlich. Kompetent. Ihr Partner für private Krankenversicherung & Vorsorge.
Ihr verticus Partner

Sven Obran

Haagstr. 47 · 50171 Kerpen

(02273) 59 140 49

s.obran@verticus.de

Ihre Daten sind bei uns sicher. Anfragen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

News

Aktuelle Informationen, Tipps und Neuigkeiten rund um die private Krankenversicherung.

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18.07.2026

GKV-Beitragsgelder in riskanten Immobilienfonds verloren:

Mindestens 170 Millionen Euro Beitragsgelder sollen Krankenkassen und KVen in riskanten Immobilienfonds verloren haben. Der Beitrag ordnet den Fall rechtlich ein, nennt die Aufsicht nach § 80 SGB IV und zeigt die möglichen Folgen für die Beratungspraxis.
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