{
    "id": 966,
    "title": "Anpassung der Influenza-Schutzimpfungsrichtlinie: Fokus auf trivalente Impfstoffe ab 2024",
    "summary": "https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de berichtet: Die Schutzimpfungsrichtlinie für die Influenza-Impfung wurde im August 2024 angepasst, um den Wechsel von quadrivalenten zu trivalenten Influenza-Impfstoffen zu fördern. Die Ständige Impfkommission (STIKO) folgte dabei den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die nun möglichst die Verwendung von Dreifach-Impfstoffen…",
    "content_text": "https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de berichtet: Die Schutzimpfungsrichtlinie für die Influenza-Impfung wurde im August 2024 angepasst, um den Wechsel von quadrivalenten zu trivalenten Influenza-Impfstoffen zu fördern. Die Ständige Impfkommission (STIKO) folgte dabei den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die nun möglichst die Verwendung von Dreifach-Impfstoffen empfiehlt. Diese Empfehlung wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in der Schutzimpfungs-Richtlinie umgesetzt, indem der zwingende Einsatz von Vierfach-Impfstoffen nicht mehr verlangt wird. Bei Nichtverfügbarkeit von Dreifach-Impfstoffen in der Grippesaison 2024/25 können auch tetravalente Impfstoffe verwendet werden, für die die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen. In dieser Grippesaison ist lediglich das Lebendgrippeimpfstoff-Nasenspray Fluenz trivalent konzipiert und lediglich für Kinder im Alter zwischen zwei und 17 Jahren zugelassen. Die Verfügbarkeit von Dreifach-Kombinationen als Totimpfstoff wird erst ab der Grippesaison 2025/26 erwartet. Mehr dazu auf: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de RSV-Impfung für Senioren und trivalente Grippeimpfstoffe jetzt auf Kassenkosten",
    "content_markdown": "#### https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de berichtet:\n\n\r\n\nDie Schutzimpfungsrichtlinie für die Influenza-Impfung wurde im August 2024 angepasst, um den Wechsel von quadrivalenten zu trivalenten Influenza-Impfstoffen zu fördern. Die Ständige Impfkommission (STIKO) folgte dabei den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die nun möglichst die Verwendung von Dreifach-Impfstoffen empfiehlt. Diese Empfehlung wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in der Schutzimpfungs-Richtlinie umgesetzt, indem der zwingende Einsatz von Vierfach-Impfstoffen nicht mehr verlangt wird.\r\n\r\nBei Nichtverfügbarkeit von Dreifach-Impfstoffen in der Grippesaison 2024/25 können auch tetravalente Impfstoffe verwendet werden, für die die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen. In dieser Grippesaison ist lediglich das Lebendgrippeimpfstoff-Nasenspray Fluenz trivalent konzipiert und lediglich für Kinder im Alter zwischen zwei und 17 Jahren zugelassen. Die Verfügbarkeit von Dreifach-Kombinationen als Totimpfstoff wird erst ab der Grippesaison 2025/26 erwartet.\n\r\n\nMehr dazu auf: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de[RSV-Impfung für Senioren und trivalente Grippeimpfstoffe jetzt auf Kassenkosten](https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/10/08/rsv-und-grippe-impfung-fuer-senioren-jetzt-auf-kassenkosten)",
    "faq": [],
    "author": {
        "name": "verticus Finanzmanagement AG",
        "role": "",
        "profile_url": "https://www.verticus.ag/author/aeck/"
    },
    "canonical": "https://www.verticus.ag/anpassung-der-influenza-schutzimpfungsrichtlinie-fokus-auf-trivalente-impfstoffe-ab-2024/",
    "published_at": "2024-10-10",
    "updated_at": "2024-10-10",
    "topics": [
        "Gesetzliche Krankenversicherung"
    ],
    "cta": null
}